Monatliche Mitgliedsbeiträge des TVL (Stand Juli 2011) 

Sportangebote

Gruppe A

Kinder, Jugendliche
bis 18 Jahre

Gruppe B

Erwachsene
ab 18 Jahre

Baby-Krabbel-Gruppe

6,00 €

-

Badminton

-

9,00 €

Behindertensport

-

5,50 €

Bogensport

6,00 €

7,50 €

Diabetikersport   mit / ohne Verordnung

-

6,50 / 8,00 €

Einradfahren

6,00 €

8,00 €

Eltern-Kind-Turnen

6,00 €

-

Floorball
8,00 €
11,00 €

Gesundheitssport 50 plus

-

8,00 €

Gymnastik

6,00 €

7,00 €

Handball

7,00 €

             11,00 €

Herzsport   mit / ohne Verordnung

-

7,00 / 10,00 €

Inline-Skating
7,00 €
-

Kanusport

6,00 €

8,00 €

Kegeln

-

2,50 €

Kinderturnen

6,00 €

-

Laufen

6,00 €

8,00 €

Rückengymnastik

-

8,00 €

Seniorengymnastik

-

7,00 €

Sitzgymnastik

-

7,00 €

Taekwondo

8,00 €

             11,00 €

Tischtennis

6,00 €

8,00 €

Trampolinspringen

6,00 €

           

Volleyball

6,00 €

7,00 €

Walking/Nordic-Walking

-

2,50 €

Wandern

-

2,50 €

Xlider
7,00 €
9,00 €

Das Kursprogramm

6,00 €

6,00 €

Das dritte und jeweils weitere unter 18 Jahre alte Kind ist beitragsfrei.
Azubis, Studenten, Schüler und Bfd-Leistende zahlen Beitrag Gruppe A (bei Vorlage einer Bestätigung).

Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, deren Eltern Hartz IV erhalten, steht eine mtl. Unterstützung von
bis zu 10,- € (auf Antrag an die Gemeinde) zur Teilhabe an Sportangeboten zu.

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr  erhalten eine
Ermäßigung auf 50% des üblichen Beitragssatzes.

 Passive Mitgliedschaft:

    2,50 €

 Familienbeitrag (ab 3 Personen)

  15,00 €

  18,00 € wenn ein Familienmitglied an einer der folgenden Sportarten teilnimmt:
               
     Badminton, Handball, Herzsport, Rückengymnastik, Taekwondo,
                    Floorball, Xlider.

 Aufnahmegebühren (einmalig):

   6,00 €

 Rechnungserstellung:

   3,00 €   bei Nichterteilen einer Einzugsermächtigung

Kündigung: Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines jeden Jahres erklärt werden. Minderjährige bedürfen zum Austritt der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.